| von Sandra Berkling
Wer die heiligen Hallen der Kölner Uni zwecks ernsthafter Aufnahme eines
ordentlichen Studiums zu betreten gedenkt, darf sich vielleicht schon
bald
auf eine kleine Aufmerksamkeit der Stadtverwaltung freuen. Momentan wird
nämlich im Stadtrat darüber diskutiert, denjenigen Erstsemestern
ein
Begrüßungsgeld zukommen zu lassen, die Köln als ihren
Erstwohnsitz anmelden.
Der Sinn dieses Unternehmens erschöpft sich natürlich nicht
in reiner
Menschenliebe zu den Studienanwärtern, schließlich hat derzeit
keine der
finanziell ausgebluteten Kommunen die Spendierhosen an. Bei der Debatte
über
ein Begrüßungsgeld spielt vielmehr die Überlegung eine
Rolle, daß die Stadt
für jeden angemeldeten Wohnsitz Gelder vom Land Nordrhein-Westfalen
einstreicht und somit ihre leeren Kassen füllen könnte.
Die vom Stadtkämmerer zuvor eingebrachte Idee einer Zweitwohnsteuer
ist
damit vom Tisch. Diese Steuer hätte sämtliche Einwohner Kölns
belastet, die
die Rheinmetropole nur als ihren Zweitwohnsitz angemeldet haben. Nun hat
sich die Einsicht durchgesetzt, das Angenehme mit dem Nützlichen
zu
verbinden, nur um das "Wie" wird noch hartnäckig gerungen.
Konkrete
Beschlüsse konnten bisher nicht gefasst werden, die Höhe des
Begrüßungsgeldes sowie ein Termin, an dem mit der Einführung
des Präsents zu
rechnen wäre, sind noch völlig unklar.
Finanzspritzen dieser Art verdanken ihren Ursprung übrigens nicht
dem
Erfindungsreichtum der Kölner Stadtverwaltung, sondern sind bereits
in
Städten wie z.B. Osnabrück bekannt. Dort dürfen Erstis
seit kurzem einen
Gutschein über 100 Euro in Empfang nehmen, wenn sie Osnabrück
als ihren
Erstwohnsitz angeben.
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