| NRW-Hochschulen ab Sommersemester 2004 mit Studienkonten |
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Am 22. Januar verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag mit den Stimmen von SPD und Die Grünen das Studienkonten- und - Finanzierungsgesetz (StKFG). Damit sollen ab dem Sommersemester 2004 Studiengebühren an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden. Dabei handelt es sich um eine komplett überarbeitete Fassung des im Oktober 2002 eingebrachten Gesetzentwurfs. Mit der Entscheidung geht ein monatelanger Streit um die Studiengebühren in die wohl letzte Runde. Ursprünglich hatte die rot-grüne Landesregierung schon ab dem Sommersemester 2003 Gebühren für Langzeitstudenten einführen wollen. Nach heftigen Protesten der Studenten und rechtlichen Bedenken der Hochschulen ließ die Landesregierung diese Pläne aber fallen. Doch jetzt kommen die Gebühren durch die Hintertür in Form von "Studienkonten", nach dem Motto "Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix". Die Studentenvertreter lehnen auch diese Regelung als "Mogelpackung" ab und wollen juristisch dagegen angehen. Aber wie sehen die vorgesehenen Gebühren überhaupt aus? Wen betreffen sie? Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Fragen über Fragen, die sich Studierende in diesen Tage stellen. Das verabschiedete Gesetz sieht vor, dass ab dem Sommersemester 2004 jeder Student an einer Nordrhein-westfälischen Hochschule ein Studienkonto erhält. In der ersten Phase wird dieses Konto mit Semesterwochenstunden (SWS), die rechnerisch dem 1,5-fachen der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs entsprechen, aufgefüllt. Zugunsten der Studierenden wird bei der Berechnung aufgerundet. Zum Beispiel würden 9 Semester Regelstudienzeit multipliziert mit dem 1,5fachen gleich 13,5 Semester ergeben, die auf 14 Semester aufgerundet werden. Bei Überschreitung der erlaubten Semesterzahl werden 650 Euro Gebühren erhoben. Das Anfangsguthaben jedes Studierenden soll ca. 200 SWS enthalten, wovon jedes Semester eine Regelabbuchung stattfindet, die abhängig von der jeweiligen Regelstudienzeit ist. Die Regelabbuchung erfolgt auch für jedes bereits absolvierte Semester vor dem Sommersemester 2004 in dem der/die Studierende an einer Hochschule eingeschrieben war. Das Studentensekretariat bereitet bis zur Rückmeldung zum Sommersemester 2004 die Ermittlung der individuellen Kontostände vor. Es ist geplant, allen Studierenden im Laufe des kommenden Wintersemesters 2003/04 einen aktuellen Studienkontenauszug zu übersenden und die vorhandenen Daten nach den noch zu erlassenden Verwaltungsvorschriften für die Berechnung der Studienkonten aufzubereiten. Zur Erfassung der belegten Kurse muss der gesamte Studienablauf gespeichert und kontrolliert werden. Erwogen wird zurzeit ein kostspieliges Chipkartensystem, auf dem die belegten Kurse eingebucht werden. Die Studenten haben die Möglichkeit einmalig vor dem dritten Hochschulsemester ihr Studium zu wechseln und dabei ihr Studienkonto wieder vollständig aufgefüllt zu bekommen. Für ein Zweitstudium werden 650 Euro Gebühren erhoben, außer ein Student verfügt nach Abschluss des Erststudiums noch über Restguthaben auf seinem Studienkonto, dann kann er es für ein weiteres gebührenfreies Studium in NRW verwenden. In der zweiten Phase des Gesetzentwurfes sollen ab dem Sommersemester 2007 das "Guthaben" auf die 1,25-fache Menge der Regelstudienzeit reduziert, die Pauschalabbuchung abgeschafft und der "reale Verbrauch" von Semesterwochenstunden erfasst werden. Dazu soll das gesamte Studium modularisiert und auf das europäische Leistungskreditpunktesystem ECTS umgestellt werden. Unter bestimmten Umständen können die Universitäten und
Hochschulen auf
Antrag der Studierenden Bonusguthaben gewähren. Einige dieser Gründe
hierfür
können zum Beispiel Pflege und Erziehung von minderjährigen
Kindern (bis zu
4 Semester zusätzliches Guthaben), die Mitwirkung als gewählte
Vertreterin
oder Vertreter in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder
der Das Gesetz mit einer Reihe von Erläuterungen ist auf den Web-Seiten des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung veröffentlicht. Info-Links:
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