Dosenpfand - Alles Klar?

 

von Julian Gran

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Januar 2003 letztinstanzlich und endgültig die Klage von Händlern und Getränkeunternehmen gegen das Dosenpfand als unzulässig erklärt. Somit ist nicht mehr damit zu rechnen, dass der zum 01.01.2003 eingeführte Dosenpfand zurückgenommen wird.

Die Verwirrung über das Dosenpfand ist jedoch groß. Welche Getränke sind pfandpflichtig? Wo und wie kann ich meine Dosen abgeben und meinen Pfand zurückerhalten? Was sind Tokens und welche wichtige Bedeutung hat neuerdings der Kassenbon?

Dosenpfandpflichtig sind alle Einwegverpackungen, die Bier, Wasser oder kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke enthalten. Entgegen der Namensgebung ist es dabei unerheblich, ob die Getränke in Dosen, Glas- oder Plastikflaschen angeboten werden. Vom Dosenpfand befreit sind derzeit noch Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure, Sekt, Spirituosen und Milch. Auf Verpackungen bis einschließlich 1,5 Liter Inhalt wird ein Pfand von 0,25 EURO erhoben und für alle größeren Verpackungen sind 0,50 EURO zu zahlen.

In einem weiteren Schritt soll in absehbarer Zeit die Pfandpflicht zusätzlich zum Getränkehandel auch auf Einwegverpackungen im Lebensmittelhandel ausgedehnt werden. Nur Wein, Sekt und Spirituosen sowie Diät-Lebensmittel sollen auch zukünftig von der Pfandpflicht befreit werden.

Wer nach dem 01.01.2003 wie gewöhnlich seine Getränke flexibel im Supermarkt, an der Tankstelle oder am Kiosk kaufte, mußte schnell einsehen, dass der Getränkeeinkauf zukünftig einer sorgfältigen logistischen Planung unterzogen werden sollte. Pünktlich zum Start des Zwangspfandes gibt es nämlich noch keine einheitlichen Rückgabesysteme. Eine Einführung ist erst für Oktober 2003 geplant. Dosen und Einwegflaschen können daher vorläufig nur dort zurückgegeben werden, wo sie auch tatsächlich gekauft wurden. Voraussetzung für die Rückerstattung des Pfand bei Abgabe des Leergutes ist ein Nachweis der Pfandzahlung durch Vorlage des Kassenbons oder entsprechender Tokens (Wertmarken).

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Einführung des Dosenpfand? Ohne einheitliches Rücknahmesystem sieht sich der Konsument vorerst gezwungen, einen Berg von Tokens und Kassenbons akribisch zu sortieren und zu verwalten. Wer seinen Ordnungssinn diesbezüglich nicht schärft, verliert bares Geld. Günstiger ist es daher, den Getränkekauf auf einen einzigen Laden zu beschränken. Über so viel "Kundentreue" freut sich der herkömmliche Lebensmittelhandel. Denn wer bei ALDI seine Getränke erwirbt, kommt nun auf jeden Fall wieder, bleibt und erledigt hier auch gleich den restlichen Einkauf. Kritisch ist es jedoch für Kioske und Tankstellen. Hier werden Dosen zum Teil ganz aus dem Sortiment genommen, weil die Käufer den Pfand-Marathon scheuen und deshalb ausbleiben.

Gesamtwirtschaftlich ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage nach Produkten in Mehrwegverpak-kungen steigen wird. Hierdurch erhöht sich zwar die Beschäftigung in dieser Branche, die Hersteller von Einwegverpackungen werden jedoch Umsatzeinbrüche hinnehmen müssen. Fest steht zumindest, dass den Getränkeherstellern und dem Handel hohe Kosten für die geplanten Rücknahmesysteme entstehen. Dieser zusätzliche Aufwand wird zukünftig sukzessive an die Verbraucher in Form von Preiserhöhungen für die entsprechenden Produkte weitergegeben.

Fazit: Wer auf Dauer den unbequemen Dosenpfand umgehen möchte, sollte seine Ernährung auf Diät-Lebensmittel umstellen und seinen Flüssigkeitshaushalt mit Wein, Sekt und Spirituosen im Gleichgewicht halten.

Christiane Schmidt-Rottig


Quellenangabe:

- www.bundesregierung.de
- www.ihk-bonn.de
- www.phoenix.de
- www.plus.de
- www.aldi.de
- www.shell.de
- www.spiegel.de
- www.tagesschau.de

 

 
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