| Licht ins Dunkel der Lebensmittelzutatenlisten |
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von Warum sich Gen-Soja & Co. in Zukunft nicht mehr verstecken können! Gentechnik ist in aller Munde – vielleicht bald nicht mehr nur im sprichwörtlichen Sinn. Ermöglicht hat dies ein Beschluss der EU-Kommission vom 19.5.2004. Hier wurde dem Antrag des Schweizer Agrounternehmens Syngenta Seeds stattgegeben, das sich um eine Zulassung des gentechnisch veränderten Bt11-Zuckermaises für die Vermarktung als Konservenlebensmittel bemüht hatte. Dieser Mais, so EU-Verbraucherkommissar David Byrne, sei eingehend auf seine Sicherheit überprüft worden und stelle keine Gefahr dar. Noch aber weigern sich die Vertreter der Lebensmittelwirtschaft gemeinschaftlich, diesen Mais zu verkaufen, so dass sich die Firma zunächst auf den Vertrieb von Futtermais beschränken will. Auf diesem Umweg erreicht das veränderte Genmaterial so letzten Endes doch wieder das letzte Glied der Nahrungskette, den menschlichen Körper, ist aber nicht mehr kennzeichnungspflichtig - und Verbraucherschützer sind empört. Dabei sind GVO (gentechnisch veränderte Organismen)-Produkte in Lebensmitteln schon lange kein Tabu mehr. Maisstärke aus GVO-Mais oder der Emulgator Soja-Lecithin aus GVO-Soja z.B. sind schon lange in vielen Supermarktprodukten zu finden. Die entscheidende Veränderung aber liegt in einem neuen Gesetz, demzufolge ab dem 18.4.2004 solche Inhaltsstoffe eindeutig auf der Verpackung gekennzeichnet werden müssen. Die Obergrenze für diese Kennzeichnungspflicht liegt je nach Sorte bei bis zu 0,9 % kennzeichnungsfreier gentechnischer Verunreinigung. Nun soll der Verbraucher entscheiden, ob er solche Produkte in seinem Einkaufswagen haben will oder nicht. Die Gentechnikgegner in der Bundesregierung bauen dabei auf die stark negativen Emnid-Umfrageergebnisse, denen zufolge über 70 % der Deutschen Gensoja & Co. auf keinen Fall kaufen wollen. Diese Reaktion verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass Verbraucherverbände und Umweltschützer schon seit Jahren eindringlich vor dem Verzehr von GVO-Produkten warnen. Fraglich ist nur, ob sich der gute Vorsatz, gentechnisch veränderte Lebensmittel beim Einkauf zu vermeiden, auch aufrecht erhalten lässt, wenn das ungewohnte „Neue“ dann zu Lockzwecken ein paar Cent billiger ist als das bewährte „Alte“. Dann sind gutgemeinte Ratschläge oft schnell vergessen. Schließlich ist Deutschland inzwischen Weltmeister im Sparen und ob und welche Gefahren GVO-Produkte bergen, ist noch nicht einmal gesichert. Hier liegt auch das größte Problem im Umgang mit genetisch veränderten Produkten: Man kann die Konsequenzen nicht abschätzen. Zwar gibt es immer wieder Testreihen und Versuche zu den möglichen Auswirkungen des Verzehrs solcher Lebensmittel, aber von einem endgültigen Urteil über die Risiken ist man noch weit entfernt. Vermutungen zufolge ist mit einer Zunahme von Lebensmittelallergien und Antibiotikaresistenzen in unbekanntem Ausmaße zu rechnen, bestätigt werden konnte dies noch nicht. Bis zu einem abschließenden Ergebnis wollen sich Biobauern aber schon im Voraus absichern. In der Ökolandwirtschaft ist Gentechnik noch nie ein Thema gewesen. Wenn jetzt die ersten konventionellen Felder für den Anbau von GVO-Pflanzen freigegeben werden, birgt das für die Biobauern eine große Gefahr: Der Prozess der Vermischung von genetischem Material durch Windbestäubung oder Pollenträger wie Bienen oder Hummeln, der sonst so erwünscht ist, wird nun zur Bedrohung des gentechnikfreien Saatgutes. Dadurch kann eine absolute Sortenreinheit auch im Biolandbau nicht mehr gewährleistet werden. Deshalb wurden im neuen Gentechnik-Gesetz vom 18.6.2004 umfassende Regelungen für die Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturpflanzen festgelegt. Diese beinhalten den Schutz ökologisch sensibler Gebiete und im Schadensfall eine Gemeinhaftung aller GVO-Anbauer. Außerdem gibt es z.B. in der Uckermark schon das Modell einer „gentechnikfreien Zone“. Hier haben sich mehrere Landwirte zu einer Nutzgemeinschaft zusammengeschlossen. Durch gegenseitige Kontrolle und die Einhaltung von Mindestabständen zu potentiell GVO-bebauten Feldern kann so die Gefahr einer Verunreinigung durch Pollenflug äußerst gering gehalten werden. Wer der Gentechnik mit der angebrachten Skepsis gegenübersteht und auf ihre Erzeugnisse so weit wie möglich verzichten möchte, kauft folglich am besten nur noch im Bioladen ein. Wer sich dies aber als armer Student verständlicherweise nicht immer leisten kann, sollte im konventionellen Supermarkt wenigstens darauf achten, was genau in der Packung ist, die er da gerade in den Wagen legt. Auch wenn immer noch nicht alles gekennzeichnet werden muss, wird man jetzt immerhin über die meisten GVO-Bestandteile in Lebensmitteln informiert. Wer ganz sicher gehen will, kann sich unter www.transgen.de über alle verdächtigen Inhaltsstoffe und ihre Verwendungsweise informieren. Hier erfährt man nicht nur, wo die Kennzeichnungspflicht greift, sondern vor allem auch, wo nicht, nämlich z.B. bei der Milch von Kühen, die mit GVO-Mais gefüttert wurden. Außerdem kann man sich auf dieser Seite über alle News im Bereich Gentechnik auf dem Laufenden halten. Alle Gesetzesänderungen und Beschlüsse sind in kurzen, leicht verständlichen Artikeln übersichtlich zusammengefasst. Tja, hat man sich dann ausreichend informiert und daraufhin den Kühlschrank
und das Küchenregal gründlich durchforscht, ohne fündig
geworden zu sein, bleibt eigentlich nur noch eins zu wünschen: Guten
und vor allem gesunden Appetit!
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